Zur Förderung der Arbeit und zur inhaltlichen Vertiefung werden bevollmächtigte Ausschüsse gegründet:
Der Kirchenvorstand besteht aus je einer aus den vier Gemeindebezirksausschüssen zu entsendenden Kirchenälteste:n, der Vorsitzende:n des Gemeindekirchenrates und ihrer Vertreter:in.
Sie setzen sich aus je einer Kirchenälteste:n aus den Bezirken und einer Pfarrer:in zusammen:
Es gibt zeitlich befristete, projektbezogene Arbeitsgruppen.
Über alle Sitzungen liegen Protokolle vor.
Kirchenälteste im Bezirk Auferstehungskirche
Kirchenälteste im Bezirk Christuskirche