Trauung

„Verliebt, verlobt und dann zu … Ihrer Pfarrer:in!“

Menschen sehnen sich nach einem gelingenden Leben zu zweit. Sie wünschen sich, vorbehaltlos angenommen und geliebt zu werden. Der Wunsch, den Beginn eines gemeinsamen Lebensweges in Form einer glanzvollen Hochzeit feierlich zu begehen, ist ungebrochen. Gleichzeitig beschleichen Paare Gedanken und Gefühle einer Gefährdung des einmal ausgesprochenen JA zueinander.

Hände eines Brautpaares; Foto: Lanty/unsplash.com

Die evangelische Kirche bietet hier eine zusätzliche Perspektive an: Gottes unverbrüchlichen Segen. Diese Zusage Gottes, sein JA, umfasst das JA des Paares zueinander und bietet gerade heute eine sinnvolle und attraktive Orientierung für ein gelingendes Leben zu zweit und später vielleicht auch als Familie. Die Kirchen mit ihren klangvollen Orgeln in der Stadt Oldenburg bieten dazu einen würdigen und stimmigen Rahmen.
Wenn Sie sich für eine standesamtliche Trauung entschieden haben und eine kirchliche Trauung wünschen, sollten Sie umgehend mit Ihrer Pfarrer:in Kontakt aufnehmen, um einen Termin abzustimmen.
Wir gehen immer noch davon aus, dass beide, Braut* und Bräutigam*, evangelisch sind oder Mitglied einer der anderen christlichen Kirchen. Sollte nur eine:r Mitglied einer Kirche sein, wird Ihre Pfarrer:in bereit sein, mit Ihnen darüber im Vorfeld zu sprechen, um eine Regelung zu finden, mit der beide Seiten leben können.
In dem ausführlichen Traugespräch über Ablauf und Inhalt des Gottesdienstes können Sie Ihre persönlichen Wünsche für Ihre kirchliche Trauung ansprechen, damit auch von kirchlicher Seite dieser Tag für Sie unvergessen bleibt.
Immer wieder begegnet uns die Frage nach etwaigen Kosten: Wenn Sie in Ihrer Kirchengemeinde, in Ihrer Kirche heiraten, entstehen grundsätzlich keine Kosten für Sie. Wenn Sie sich für eine andere Kirche entscheiden, sollten Sie sich bei dem dortigen Pfarrbüro erkundigen, um die dort üblichen Konditionen zu erfragen. Ihre Pfarrer:in können Sie in der Regel „mitbringen“.
Es wird aber in jedem Fall um eine freiwillige Kollekte am Ende des Gottesdienstes gebeten, zu deren Verwendung auch Sie ein Mitspracherecht haben.
Es besteht auch die Möglichkeit, nach einer gescheiterten Ehe eine erneute kirchliche Trauung zu erbitten, ein Hochzeitsjubiläum im Rahmen einer nachgeholten kirchlichen Trauung zu begehen oder um einen Dankgottesdienst nachzufragen. Wenn Sie um die Taufe eines Kindes bitten und dieses Familienfest zum Anlass nehmen, sich kirchlich trauen zu lassen („Traufe“), ist auch dieses in Absprache mit Ihrer Pfarrer:in möglich.

Gottes Segen begleite Sie bei Ihren Vorbereitungen auf ein feierliches Ereignis für Sie, Ihre Angehörigen und Gäste!

Ich will Dich lieben. So wie Du bist. So wie Du warst. So wie Du sein wirst.
Dein Wohl, Deine Entwicklung, Dein Leben liegt mir am Herzen.
Du hast Dein Recht auf Dein Ich.
Ich habe mein Recht auf mein Ich.
Und ich verneige mich vor dem, was unser Schöpfer in Dich hineingelegt hat an kostbaren Fähigkeiten, an Liebenswürdigkeit, an Kraft, an Lebensglanz …
Ich möchte, dass Du Dich in jeder Lebenslage auf mich verlassen kannst. Ich stehe an Deiner Seite in all den Entwicklungen, auch wenn ich sie nicht verstehe. Ich stehe an Deiner Seite, auch wenn es anstrengend wird. Du kannst Dich auf mich verlassen. Ich schenke Dir mein Herz. Für immer.
(Dorothee Dolle-Gierse)


Für praktische Informationen zur Trauung wenden Sie sich bitte an die einzelnen Bezirke