Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Oldenburg sofort die Stelle einer Kirchenbürosekretär:in (*m/w/d) Bereich Friedhofsverwaltung
in einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung mit 14,5 Wochenstunden für Aufgaben im Bereich der Friedhofsverwaltung.
Stellenausschreibung Friehofsverwaltung (pdf 450 kB) zum herunterladen.
Dr. Kerstin Ebel
Martin Frebel
Helmut Hartig
Tammo Helms
Mats Herbers
Dr. Michael Jonas
Lotte Koopmann
Tanja Kriete
Ernst Kroeck
Doris Langer
Arvid May
Anja Siegert
Nadine Tönjes
David Treumann
Stefanie von Frieling
Nadine Carina Waitz
Birgit Wehmschulte
Wolfgang-Ferdinand Freiherr von Dörnberg
Thomas Maeder
Sabine Nolte
Johannes Rinke
Sandra Wehberg-Oltmanns
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, am 11.3.2024, bei dem Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Oldenburg oder bei dem Kreiskirchenrat des Ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburg-Stadt in Kirchhofstr. 6, 26121 Oldenburg gegen die Wahl schriftlich Beschwerde erheben. Die Beschwerde kann gemäß § 17 Abs. 1 GKRWG nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist und diese Verletzung gesetzlicher Vorschriften das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Gemäß § 17 Abs. 2 GKRWG entscheidet der Kreiskirchenrat über die Beschwerde.
Die Leitung, Grundsatzentscheidungen und die Gesamtverantwortung der Kirchengemeinde Oldenburg werden wahrgenommen durch den Gemeindekirchenrat. Er setzt sich zusammen aus den bei den Gemeindekirchenratswahlen von den Gemeindegliedern gewählten Kirchenältesten und tagt in der Regel monatlich. Den Co-Vorsitz im Gemeindekirchenrat haben im Moment Dr. Michael Jonas & Dr. Kerstin Ebel, der stellvertretende Vorsitzende ist Pastor Tom Oliver Brok. Sie bereiten gemeinsam mit dem Kirchenvorstand die Sitzungen vor, stellen die Tagesordnung auf und laden ein. Die Sitzungen sind öffentlich.
Zur Förderung der Arbeit und zur inhaltlichen Vertiefung werden bevollmächtigte Ausschüsse gegründet:
Der Kirchenvorstand besteht aus je einer aus den vier Gemeindebezirksausschüssen zu entsendenden Kirchenältest:en, der Vorsitzend:en des Gemeindekirchenrates und ihrer Vertreter:in.
Sie setzen sich aus je einer Kirchenälteste:n aus den Bezirken und einer Pfarrer:in zusammen:
Es gibt zeitlich befristete, projektbezogene Arbeitsgruppen.
Über alle Sitzungen liegen Protokolle vor.
Kirchenälteste im Bezirk Auferstehungskirche
Kirchenälteste im Bezirk Christuskirche